Keine Werbung für ein wichtiges Produkt

22.5.2012 – Die Ansicht des Höchstgerichtes erscheint logisch, das Verhalten des Versicherers wegen rund 8,000.- Euro weniger. Sowas ist keine Werbung für das wichtige Produkt Unfallversicherung.

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Es ist nicht ganz nachvollziehbar, warum nicht vor Erwirkung eines Zahlungsbefehles zuerst der eigentlich übliche Weg einer Aufnahme neuer Verhandlungen gewählt wurde.

Aber a priori sofort bei jedem Schadenfall eine Ärztekommission einzuberufen, kann wohl nicht der Weisheit letzter Schluss sein, auch wenn der SV ja vom Versicherer beauftragt und bezahlt wurde.

Gerald Winterhalder

office@alcor.at

zum Artikel: „OGH entschied Streit um Einberufung der Ärztekommission”.

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