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Keine Schuldzuweisung an Makler

30.8.2008 – Im Gewerbeumfang des Maklers ist nicht vorgesehen, den Kunden zum Abschluss irgendeiner Versicherung zwingen zu können oder zu sollen. Auch nicht zur Vorsorge gegen eine Existenz bedrohende Berufsunfähigkeit!

Annahmeprobleme, Risikozuschläge oder schlicht fehlende finanzielle Mittel wären Gründe, wieso es eine so geringe Marktdurchdringúng gibt. Diese Probleme sind den Marktexperten allesamt bekannt – eine Schuldzuweisung an die Makler ist daher wohl entbehrlich.

Rudolf Mittendorfer

r.mittendorfer@verag.at

zum Leserbrief: „Wo blieb die Beratung?”.

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