14.6.2010 – Art. 8 EMRK: Die Republik geht es gar nichts an, wer wie gesund lebt. Das ist reine Privatangelegenheit, das Modell nicht übertragbar. Die einzig mögliche und erlaubte Variante wäre, die staatlich Versicherten nach der Intensität der Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen zu unterscheiden. Das würde allerdings den Gedanken der Solidargemeinschaft stark unterminieren. Reform um jeden Preis? Nein danke!
Christoph Ledel
zum Artikel: „Wer gesünder lebt zahlt weniger ”.
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