21.8.2008 –
Eine gute (Hypo) Finanzierung im Konsumentensegment samt Erläuterung des Kreditvertragsentwurfes und unter Beiziehung eines allfälligen Bürgen (sowie dessen Aufklärung über das Risiko der Bürgschaft) erfordert gesamt durchaus 20 Stunden an Gesamtaufwand.
Allerdings sehe ich keinerlei Notwendigkeit, dem Kunden für diese Vorarbeiten Kosten in Rechnung zu stellen; das sollte unser Service sein und wird im Regelfall auch sehr geschätzt. Die Ausnahme bei uns im Haus, die der Kunde auch zu unterfertigen hat, ist eine Pauschalhonorarforderung von 250 Euro für den Fall, dass der Kreditwerber eindeutig falsche schriftliche Angaben, was sein Bonität betrifft, macht und der Kreditvertrag aus exakt diesem Grund nicht zustande kommt; alle übrigen Fälle werden selbstverständlich kostenfrei bearbeitet.
Die Gebarung die in diesem Artikel beschreiben wurde, halte ich für unvertretbar, sie schadet aus meiner Sicht dem Berufsstand erheblich, der sich gerade darum bemüht ein gutes Image aufzubauen. Ich danke daher für diesen Artikel und muss bedauernd zur Kenntnis nehmen, dass es nicht immer nur die Versicherungsvertreter sind, die unserer Branche schaden, das schaffen wir durchaus auch innerhalb der Maklerschaft.
Meine Ansicht dazu bezieht sich auf Kosumentenhypokredite. Bei Hotel oder Gewerbefinanzierungen ist es aus meiner Sicht durchaus statthaft ein erfolgsunabhängiges Fixhonorar (im Vorhinein) zu vereinbaren, da der Arbeitsaufwand ungleich größer ist.
Andreas Baumgartner
zum Artikel: „2.760 Euro Honorar für 17 Beratungsstunden”.
Horst Bühringer - Arbeit wurde erbracht. mehr ...
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