26.3.2010 – Die Schlussgewinne gehören nicht in die Angabe der Überschussbeteiligung. Sonst ergäben sich auch bei den anderen Gesellschaften höhere Werte. Die Vergleichbarkeit ist so nicht gegeben. Der Dialog-Wert enthält keinen Schlussüberschuss.
Dr. Hans-Jürgen Danzmann
zum Artikel: „Hohes Interesse an Gewinnbeteiligung”.
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