Kein Rabatt bei Alarmanlagen

12.4.2010 – Wie bereits meinerseits oftmals gesagt: Jede Prävention zum Schutz des Eigentums kann man nur begrüßen, wobei man aber gleichzeitig auf jeden Versicherungsrabatt bei Alarmanlagen verzichten sollte. Denn was passiert, wenn man vergisst, die Alarmanlage einzuschalten und es geschieht das Unvorhersehbare? Leistungsfreiheit wird sicher eingewandt werden!

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Gerhard Pesendorfer

g.pesendorfer@mbp.at

zum Artikel: „Versichern zahlt sich trotzdem aus”.

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