Kein gläserner Patient

10.6.2010 – Arbeiterkammer und Datenschutz warnen also vor dem „gläsernen Patienten“. Was ist bitte so ungewöhnlich daran, dass ein Versicherungsunternehmen nach Eintritt des Versicherungsfalls mögliche vorvertragliche Obliegenheitsverletzungen überprüfen will, insbesondere, wenn der Versicherungsnehmer der Datenweitergabe zugestimmt hat? Niemand wird im Gegensatz zur Sozialversicherungspflicht gezwungen, sich auch privat zusätzlich zu versichern!

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Fredrich-Karl Ludwig, MAS

ludwig@ludwig-lup.com

zum Artikel: „Aufregung um Versicherungsvertragsgesetz”.

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