Kein Gewerbe ohne Prüfung

23.3.2010 – Für uns als Familienbetrieb mit entsprechenden Prüfungen ist es klar und richtig, dass jemand, der ein Gewerbe ausübt, auch die hiefür notwendigen Kenntnisse (die durch eine Prüfung nachzuweisen sind) besitzt, also nicht wie der Zauberlehrling mit dem Besen, der nach dem Meister schreien muss, als ihm dier über den Kopf wächst. Es gibt ja auch keinen Arzt-Assistenten, der zwar selbständig agiert, aber als Angestellter tätig ist. Es wird von Interesse sein, wie zum Beispiel Banken oder Autofahrerklubs mit dieser Erkenntnis umgehen werden.

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Ing. Gerald H. Winterhalder

office@alcor.at

zum Artikel: „Befähigung auch für Versicherungsmakler-Assistent notwendig”.

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