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Kein Fall für die Vermögensschadenhaftpflicht

13.5.2009 – Ein erster, kleiner Ansatz zur Regulierung der Finanzmärkte. Ich hoffe, dass damit auch die Ansicht mancher Makler-Standesvertreter, die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung solle für Schäden aus dem Verkauf der Garantieprodukte uneingeschränkt aufkommen, endgültig vom Tisch ist und unsere Haftpflichtprämie in Zukunft leistbar bleibt.

Hans Lungenschmid

lungenschmid.keg@ktv-ternberg.at

zum Leserbrief: „”.

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