2.10.2008 – Man kann leider immer wieder an Hand von konkreten Fällen feststellen, dass manche Versicherte glauben, die Polizze wäre ein Ersatz für die übliche und logische Vorsicht. Der Grundsatz muss einfach lauten: Handle so, als ob du keine Versicherung hättest. In Zweifelsfällen würde ich mich mit dem jeweiligen Versicherer kurzschließen und abklären, ob diese oder jene Maßnahme, bzw. Abwicklung als in Ordnung angesehen wird und das Ergebnis zumindest in einem Aktenvermerk festhalten.
Beim Vorhandensein einer Alarmanlage ist allerdings gut zu überlegen, ob die im Vertrag tatsächlich aufgenommen werden soll, es könnte sich nämlich als Bumerang erweisen.
Ing. Gerald H. Winterhalder
zum Artikel: „Rätsel um Schutz vor Diebstählen”.
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