Justizia – öffne dein Augen!

4.11.2015 – Für mich (als begeisterten Motorradfahrer) ist dieses Urteil absolut unverständlich. In diesem Fall hat sich der Lenker absolut an die gesetzlichen Vorgaben gehalten. Nur weil er diese nicht übererfüllt hat (eine Schutzkleidung ist keine Vorschrift), wird ihm ein Mitverschulden erklärt. Gibt es in Zukunft vielleicht auch ein Mitverschulden, wenn ein Mittelklassewagen in einem KFZ-HP-Fall einen Totalschaden erleidet? In diesem Fall ist der Schaden sicher höher als beim billigsten Kfz am Markt!

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Johann Schumich

johann.schumich@efm.at

zum Artikel: „Verletzt nach Motorradunfall: Mitverschulden wegen Bekleidung?”.

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