Juristerei ohne Rücksicht auf die Konsequenzen?

18.2.2016 – Ich habe mich mit dem Thema „Rückabwicklung von Lebensversicherungen“ in den letzten Tagen intensiver beschäftigt. Wenn das EuGH-Urteil, welches von BGH und OGH im Kern bestätigt wurde, konsequent in Österreich verfolgt wird, dann können die Versicherungen gleich den § 316 VAG (bis Jahresende 2015 § 98 VAG) wirken lassen und bei der FMA einen Kommissar bestellen.

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Sind denn alle Tollhunde losgelassen, der Hausverstand zu Grabe getragen und regiert nur mehr die Juristerei? Egal mit welchen Konsequenzen?

Als Berater muss ich meine Kunden auf die Abwicklungsmöglichkeit hinweisen, weil ich sonst selbst ein Haftungsproblem bekomme! Wie aus dem Rückkaufprogramm der EZB (60 Mrd/Monat) gibt es kein Entrinnen.

Wo sind noch gestandene Politiker, die sich entscheiden trauen?

Heribert Laaber

office@aaa-laaber.at

zum Artikel: „Rücktrittsrecht: VKI prüft Lebensversicherungs-Polizzen”.

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