11.2.2010 – Die Behauptungen der Versicherer sind sehr einfach kontrollierbar. Alle diesen Produkten zugrundeliegenden Wertpapiere müssen eindeutig über die Wertpapierkennnummer identifizierbar sein. Somit kann die FMA jederzeit den Wahrheitsgehalt der aufgestellten Behauptungen nachprüfen, denn ein cash.out muss im Jahresbericht des jeweiligen Wertpapiers eindeutig vermerkt werden.
Gerhard Ulmer
zum Leserbrief: „Wer kontrolliert?”.
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