Jede Beraterform hat ihren Markt

4.3.2011 – Ungleiches wird nicht gleicher, nur weil offenbar manche Gastautoren weder das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch noch die Vermittler-Richtlinie lesen oder vielleicht auch nicht verstehen wollen. Der Agent ist ex lege nun mal der Erfüllungsgehilfe seiner Versicherung als Auftraggeber. Dieser Auftraggeber ist Produktanbieter. Der Kunde ist nicht Produktanbieter. Versicherungsmakler werden vom Kunden beauftragt, die Kundeninteressen zu wahren. Das ist gesetzlich im Maklergesetz geregelt. Es ist die alleinige Entscheidung des Kunden, zu erkennen, wer seine Interessen bestens wahrt. Der Versicherungsmakler wie auch der Diplomierte Versicherungstreuhänder sind die einzigen Beraterformen im alleinigen Auftrag und Interesse des Kunden. Diese Sachlichkeit ist jeglicher Polemik überlegen. Jede Beraterform hat ihren Markt.

WERBUNG

Walter Michael Fink

office@RMF.at

zum Leserbrief: „Hunderttausende Privatkunden”.

Ihr Wissen und Ihre Meinung sind gefragt

Ihre Leserbriefe können für andere Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein. Bitte schreiben Sie Ihre Kommentare unter den Artikel in das dafür vorgesehene Eingabefeld.

Die Redaktion freut sich auch über Hintergrund- und Insiderinformationen, wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt ist. Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu! Schreiben Sie bitte an redaktion@versicherungsjournal.at.

Allgemeine Pressemitteilungen erbitten wir an meldungen@versicherungsjournal.at.

weitere Leserbriefe