Ist eine Dachrinne nur bei Regen in Betrieb?

14.12.2020 – Um Sinn oder Unsinn einer Bestimmung (über)deutlich zu machen, muß man mitunter „zuspitzen“. Nach der Logik der Höchstrichter betreffend Betrieb oder Verwendung des KFZ – wäre dann eine Dachrinne, die bei Sonnenschein und ohne Sturm auf ein parkendes Auto fällt ein gedeckter HP-Schaden? Oder müßte es regnen, damit die Dachrinne „in Betrieb“ ist? Manchmal bleibt nur Sarkasmus.

WERBUNG

Rudolf Mittendorfer

r.mittendorfer@verag.at

zum Leserbrief: „Unterschied nicht verständlich”.

Ihr Wissen und Ihre Meinung sind gefragt

Ihre Leserbriefe können für andere Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein. Bitte schreiben Sie Ihre Kommentare unter den Artikel in das dafür vorgesehene Eingabefeld.

Die Redaktion freut sich auch über Hintergrund- und Insiderinformationen, wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt ist. Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu! Schreiben Sie bitte an redaktion@versicherungsjournal.at.

Allgemeine Pressemitteilungen erbitten wir an meldungen@versicherungsjournal.at.

weitere Leserbriefe