24.9.2008 – Das Urteil erscheint mir etwas eigenartig respektive einseitig. Ich sehe zwar auch nicht ein, warum eine Prämie nicht auch mittels Erlagschein einbezahlt werden kann, vermisse aber gleiche Rechtsauffassung bei Bankgeschäften.
Versuchen Sie mal bei der Ing Diba – um einen bekannten Namen zu nennen – Ein - und Auszahlungen über Erlagschein zu tätigen. Dort kriegen Sie nicht mal ein Sparbuch ohne Konto, welches auf Ihren Namen lautet. Wir hatten auch schon Probleme Auszahlungen auf ein Ehepaarkonto zu erwirken, wenn der Gatte(in) „nur“ unterschriftsberechtigt ist. Wie steht es mit Investmentgesellschaften, welche ohne Angabe einer Kontoverbindung auf den Namen des Investors lautend, keine Auszahlungen vornehmen?
Natürlich ist mir der Hintergrund klar, aber darf ich jedem von Beginn ab schlechtes unterstellen? Ist man nun verpflichtet ein Bankkonto zu führen? Wird Bargeld wie in den USA bald als „pfui“ angesehen und mit dem Nimbus des unehrlich Erworbenem versehen?
Andreas Baumgartner
zum Artikel: „OGH gegen obligatorische Einzugsermächtigung”.
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