Irrtum vorbehalten

4.5.2010 – Der Versicherungsnehmer sollte sich gut überlegen, ob er( nicht doch den zwar aufwändigeren, aber sichereren Weg über den Makler wählt: Wie leicht kann in der Hektik des Unfallgeschehens eine unkorrekte Darstellung später bei der Bearbeitung zu „Irrtümern" führen. Wir würden den Betroffenen auf jeden Fall raten, dafür zu sorgen, dass auch eine exakte Aufzeichnung über die Meldung existiert. Ein Satz wie: „Irrtum ausdrücklich vorbehalten" kann wohl kaum schaden.

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Ing. Gerald H. Winterhalder

office@alcor.at

zum Artikel: „Schadensmeldung per Handy”.

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