Irgendwann – in nicht allzu ferner Zeit …

18.3.2020 – … werden wir alle „Recht gehabt“ haben. Das wohnt den Menschen ja inne, wir wollen „Recht haben“, und daher lesen die meisten nur das, was die bereits bestehende Meinung bestätigt. Diesem menschlichen Mechanismus zu entkommen, ist nicht einfach. Entweder konsumiert man regelmäßig viele unterschiedlich orientierte Medien, oder man hat einen Freundeskreis, in dem kontrovers diskutiert wird.

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Die gegenwärtige „Corona-Krise“ wird sich bald als Schulbeispiel in allen sozialwissenschaftlichen und betriebswirtschaftlichen Studien finden, davon kann man ausgehen, egal „wie es ausgeht“.

Bald haben wie gesagt „alle Recht“.

Jene, denen die getroffenen Maßnahmen zu spät kamen.

Jene, die wesentlich schärfere Maßnahmen wollten und wollen.

Jene, die das jeweilige Vorgehen der Behörden richtig finden.

Jene, die die Maßnahmen für übertrieben halten.

Und jene, die den Umgang mit dieser Krise grundsätzlich für falsch halten.

Für jeden Standpunkt lassen sich jetzt schon Beispiele finden, und später erst recht.

Die Versicherungswirtschaft sollte an sich mit Krisen besser umgehen können – ob sie das gegenwärtig tut, will ich einmal bezweifeln.

Aber zunächst ein Beispiel dafür, wie wichtig – und schwer – es ist, die richtige Verhältnismäßigkeit herzustellen. Ein kleines Feuer in der Küche. Zeitgerecht mit Decken gelöscht – kaum ein Schaden. Ein wenig zu spät … schon zerstört der Löschschaum die gesamte Küche samt Geräten. Und rückt erst einmal die Feuerwehr aus, bricht die Tür auf und „löscht“ einmal die gesamte Wohnung, um ja keine Glutnester zu hinterlassen und ein Übergreifen auf umliegende Wohnungen oder Häuser zu verhindern, dann kann man schon vom Totalschaden der Wohnung ausgehen.

Die Versicherungsbedingungen verlangen eine entsprechende „Angemessenheit“ der Maßnahmen. Ein Begriff, über den sich immer trefflich streiten läßt, und ein Begriff, den man auch gut auf den Umgang mit dem Corona-Virus umlegen kann.

Kann man dieses Virus auslöschen? Eher nicht, es ist ein Teil der Grippe und seit vielen Jahren bekannt. Jetzt gibt es neue Ausformungen – das Virus in China ist nicht ident mit dem in der Lombardei. Offenbar verändert es sich rasch.

Wie jetzt bis Jahresende eine Impfung erwartet wird, erstaunt einigermaßen, denn „normal“ dauert es 8 bis 10 Jahre, bis ein Impfstoff entsprechend durchgetestet und freigegeben wird.

Die Grippeimpfung gibt es schon lange, aber zum einen wird sie wenig angenommen, zum anderen ist sie nicht durchschlagend wirksam. Das wird wohl bei neuen Impfstoffen ähnlich sein.

Das heißt – egal wie gut oder sogar flächendeckend jetzt gelöscht wird, spätestens im kommenden Winter taucht das Virus wieder auf. Grenzen zu oder nicht, das wird wohl unvermeidlich sein. Aber die Anzahl ist offen, die getroffenen Vorbereitungen werden (hoffentlich) anders sein, und vielleicht gibt es dann auch schon einen entspannteren Umgang mit den Folgen. Auch da werden die meisten „recht haben“. Die einen werden argumentieren, daß ohne die entschlossenen Maßnahmen alles viel ärger geworden wäre, die anderen werden die Kollateralschäden an der Realwirtschaft in den Vordergrund rücken.

Und der englische Premier Johnson wird entweder zum Helden, weil er auf „Nichtstun und natürliche Durchseuchung“ setzt, oder seine Meinung kostet ihn politisch den Kopf.

Was macht die österreichische Versicherungswirtschaft?

Die schwimmt – so muß ich das leider ausdrücken – mit dem Strom.

Dass alle Termine abgesagt werden, ist eine behördliche Auflage und zu respektieren, egal wie man dazu steht.

Dass aber beispielsweise sofort ein Antragsstopp bei Betriebsunterbrechungsversicherungen verfügt wird, ist aus meiner Sicht kein Schutz der Risikogemeinschaft, sondern vielmehr ein wenig „uninspiriert“.

Hätte sich da nicht ein Passus mit einer längeren Karenz finden lassen? Oder – wenn schon nicht anders möglich – ein befristeter Ausschluss? Es wird doch auch in der gegenwärtigen Zeit Betriebsunterbrechungen geben, die auf „normale“ Krankheit oder Unfälle zurückzuführen sind?

Dass man zunächst auch die Anmeldestellen geschlossen hat, ist vielleicht den Auflagen geschuldet … und wurde mittlerweile teilweise behoben. Es gibt ja auch Lkw, die angemeldet werden müssen, um den Warenverkehr zu gewährleisten, oder Rettungsfahrzeuge etc.

Welche tolle PR wäre es doch gewesen, hätte der VVO verkündet, daß die Versicherungen für einige Monate die Folgen des § 39 aussetzen (ich weiß, das muss man rechtlich anders definieren)?

Oder dass die Vorausprämien für Prämien mit Umsatz/Lohnsummentangente auf formlosen Antrag des VN reduziert werden? (In meiner Kanzlei gibt es zum Zeitpunkt des Verfassens dieses Beitrages bereits zwei Dutzend Mitteilungen von Kunden, die sich von zwei bis 80 Dienstnehmern getrennt haben.)

Sozialversicherungen setzen Zahlungen und Mahnkosten aus, die Finanz detto, die WKO setzt die Grundumlagenvorschreibungen aus, die ÖNB behauptet zumindest, daß jederzeit genug Bargeld da ist – aber unsere Branche hätte die Gelegenheit, sich als besonders stabiler Faktor der Sicherheit zu positionieren und tut es nicht.

Billigere und nachdrücklichere PR wird man so rasch nicht bekommen. Und wenn der Sturm oder das Feuer vorbei ist, dann hilft das nicht mehr, denn dafür hat der Volksmund seit Jahrhunderten eine treffende Bezeichnung. „Hint noch tuat ’s a Krumpa.“

Rudolf Mittendorfer

zum Artikel: „Wie geht ’s Ihnen?”.

Leserbriefe zum Leserbrief:

Helmut Mojescick - Einer Versicherung nicht würdig. mehr ...

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