26.1.2011 – Keine Berufsgruppe kann in der Fachorganisation Finanzdienstleister sagen, dass sie ihre Interessen innerhalb der Fachorganisation Finanzdienstleister nicht optimal vertreten kann oder gar dabei gehindert wird; ob dies zum Beispiel die Gewerblichen Vermögensberater oder die Leasingbranche, die Kreditauskunfteien, die Wertpapierfirmen, die Wertpapierdienstleister oder die Finanzdienstleistungsassistenten sind. Im Übrigen ist die zahlenmäßig größte Berufsgruppe diejenige der Gewerblichen Vermögensberater, deren Anzahl diejenige der angesprochenen Finanzdienstleistungsassistenten um mehr als 20 Prozent übertrifft.
Was nur wenige wissen ist, dass man, um den Beruf des Gewerblichen Vermögensberaters ausüben zu wollen, bereits seit 1. August1978 eine schriftliche und mündliche Prüfung ablegen muss. Für einige andere Berufsgruppen außerhalb der Fachorganisation Finanzdienstleister gelten derartige Zugangsvoraussetzungen erst seit viel späteren Jahren.
Wolfgang K. Göltl
zum Leserbrief: „Ober sticht Unter”.
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