14.1.2011 – Worin besteht ein erheblicher finanzieller und organisatorischer Aufwand, wenn man sich eine weitere Qualifikation aneignet bzw. die hierfür vorgesehene Gewerbeberechtigung? Ich für meinen Teil vergleiche das in etwa mit dem Installateurberuf. Hier gibt es auch die Möglichkeit, nur eingeschränkt als Gas-Wasser-Installateur zu arbeiten oder sich eine Qualifikation zum Heizungsinstallateur anzueignen.
Es gibt einige Branchen, wo mehrere Gewerbe zusammenkommen. Da sind wir ja kein Einzelfall. Und auch wenn ich mir als Versicherungsmaklerin die Gewerbeberechtigung als Vermögensberaterin löse (die Prüfung dazu habe ich bereits vor circa fünf Jahren abgelegt), muss ich ja meinen Bauchladen auch nicht mit allem befüllen. Auch hier kann ich mich auf meine Kernkompetenzen beschränken.
Andrea Lichtenoecker
zum Leserbrief: „Bewährt”.
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