27.4.2010 – Eine solche Entscheidung gab es schon vor vielen Jahren bei einer Ärztin, sie ist absolut nachvollziehbar. Es handelt sich eben nicht um eine Betriebs-beendigungs-versicherung ...
Mag ja sein, daß es lustig ist, über die BUFT seinen Urlaub zu finanzieren... Im Interesse der Gemeinschaft der Versicherungsnehmer empfinde ich die Entscheidung der Versicherung und des Obersten völlig ok.
H.-Dieter Riehm
zum Artikel: „Die Tücken der BUFT”.
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