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Im Graubereich

11.8.2008 –

Wenn wir schon beim Thema sind, empfehle ich allerdings auch, sich jene „nebenberufliche“ Vermittler anzusehen, die neben ihrem Hauptberuf als Betriebsrat, Polizist, Angestellter der Wiener Linien oder sehr oft Beamter ein Zubrot schaffen, indem sie im Graubereich des Adressenvermittlers oder Geschäftevermittlers zugange sind.

Ich denke mir, dass einer der Tätigkeiten darunter leiden wird. Und dass Weiterbildung im Bereich der Nebentätigkeit wohl aus Zeitgründen nicht möglich sein kann.

Akad.Vkff. Patricia Kleinwaechter

office@kleinwaechter.at

zum Leserbrief: „Fallfrist für Nebengewerbe muss bleiben”.

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