Im Glaskasten und ohne Amtshaftung

1.2.2011 – Vergessen wir nicht, dass sich die Republik vor über 2 Jahren still und heimlich von der Amtshaftung davongestohlen hat. Aber irgendwer muss ja haften, das ist doch klar im 21. Jahrhundert. Ein vermögender Bankier, der eine 100-Millionen-Kaution in Minuten aufstellen und Staatsanwalt und Gericht mit je einem Anwalt pro 5 Seiten Klagsschrift eindecken kann, ist natürlich ein unangenehmerer Gegner als kleine „Vermittler“. Das ist die eine Seite.

WERBUNG

Die andere ist beispielsweise die Aussage eine OLG-Richters in einem Seminar über Beraterhaftung, dergemäß ein Berater „natürlich“ darauf hinweisen müsse, dass der Deckungsstock einer klassischen Lebensversicherung von allenfalls stark steigender Inflation negativ betroffen wäre. „Natürlich“ sollte man wohl auch die Finanzkrisen, Anlageskandale oder auch das nächste Hochwasser oder Erdbeben vorhersehen – ungeachtet dessen, ob das versicherbar ist oder nicht.

Aber ja nicht werben, denn man darf Kunden nicht wegen Fremdprodukten anrufen – jedenfalls gemäß TKG (Telekommunikationsgesetz), und Provision soll man ja auch keine bekommen dürfen. Wir sind eben ein Beamtenstaat – „leider“ bin ich zu alt, um noch ein solcher werden zu können.

Rudolf Mittendorfer

r.mittendorfer@verag.at

zum Leserbrief: „Praxisfremde Urteile”.

Ihr Wissen und Ihre Meinung sind gefragt

Ihre Leserbriefe können für andere Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein. Bitte schreiben Sie Ihre Kommentare unter den Artikel in das dafür vorgesehene Eingabefeld.

Die Redaktion freut sich auch über Hintergrund- und Insiderinformationen, wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt ist. Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu! Schreiben Sie bitte an redaktion@versicherungsjournal.at.

Allgemeine Pressemitteilungen erbitten wir an meldungen@versicherungsjournal.at.

weitere Leserbriefe