Im Fall des Falles: Unterlagen an die Fachgruppe

2.5.2011 – Eine UWG-Klage beruht immer auf der Beweisführung, leider sind diese aber oftmals sehr spärlich bzw. nicht vorhanden. Ich erhalte oft Anrufe von Kollegen mit Anfragen bzgl. UWG-Verstößen von „Pseudomaklern“ – leider gibt es dann aber keine Unterlagen und nur auf „Luft zu klagen“ widerspricht jeglicher Prozessökonomie, da wahrscheinlich bei der vorbereitenden Tagsatzung die Sache „gegessen“ ist – auf Grund mangelnder Beweise!

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Meine Bitte an die Kollegenschaft: Wenn es etwas gibt (vor allem aussagekräftige schriftliche Unterlagen), bitte diese an die zuständige Fachgruppe weiterleiten, denn der Prozess hängt von einer schlüssigen Beweisführung und nicht von „ich habe gehört“ ab!

Rene Hompasz

rene.hompasz@hompasz.at

zum Artikel: „Makler erwirken Unterlassungserklärung”.

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