2.5.2011 – Eine UWG-Klage beruht immer auf der Beweisführung, leider sind diese aber oftmals sehr spärlich bzw. nicht vorhanden. Ich erhalte oft Anrufe von Kollegen mit Anfragen bzgl. UWG-Verstößen von „Pseudomaklern“ – leider gibt es dann aber keine Unterlagen und nur auf „Luft zu klagen“ widerspricht jeglicher Prozessökonomie, da wahrscheinlich bei der vorbereitenden Tagsatzung die Sache „gegessen“ ist – auf Grund mangelnder Beweise!
Meine Bitte an die Kollegenschaft: Wenn es etwas gibt (vor allem aussagekräftige schriftliche Unterlagen), bitte diese an die zuständige Fachgruppe weiterleiten, denn der Prozess hängt von einer schlüssigen Beweisführung und nicht von „ich habe gehört“ ab!
Rene Hompasz
zum Artikel: „Makler erwirken Unterlassungserklärung”.
Ihre Leserbriefe können für andere Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein. Bitte schreiben Sie Ihre Kommentare unter den Artikel in das dafür vorgesehene Eingabefeld.
Die Redaktion freut sich auch über Hintergrund- und Insiderinformationen, wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt ist. Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu! Schreiben Sie bitte an redaktion@versicherungsjournal.at.
Allgemeine Pressemitteilungen erbitten wir an meldungen@versicherungsjournal.at.