27.4.2018 – Die DSGVO verschafft der Versicherungsbranche überraschend etwas Positives. Die Kunden werden künftig in Verbindung mit den umwälzenden Neuerungen der IDD und der Nutzung der Digitalisierung 4.0 jährlich in Schriftform Antworten über ihren Lebensstatus geben müssen.
Das führt gewiss zu einer Verdichtung der privaten Absicherung. Dabei kommt die unabhängige Beratung voll zur Wirkung. Allein und ausschließlich diese ermöglicht die vom Gesetzgeber normierte umfassend fundierte Entscheidung für Kunden und bestmögliche Interessenwahrung der Kunden.
Marktvergleich aller Produkte bis tief in den Bedarfskatalog plus detaillierter Risikoanalyse 4.0 pro Kunde haben als alleinige Berechtigung nur die Versicherungsmakler und -Treuhänder. Eine durch den EU-Gesetzgeber abgesicherte Alleinstellung.
Versicherungsmakler/-treuhänder haben nachweislich die beste Aus- und Weiterbildung in der Versicherungsbranche. Sie haben durch überwiegend personell gut aufgestellte erfahrene Kleinbetriebe mit Beratungsverträgen und Kundenvollmacht das langjährige volle Vertrauen der Kunden. Sie sind in zahlreichen Plattformen gut organisiert direkt vor Ort beim Kunden und vor allem flexibel und gut erreichbar.
Walter Michael Fink
zum Artikel: „Eine missglückte Regulierung”.
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