21.8.2008 –
Die Höhe des Beratungshonorars ist sicherlich übertrieben, zumal der Versicherungsmakler seine Vermittlungsprovision erhält. Es ist allerdings festzuhalten, dass der Kunde herangeführt werden muss, die Leistung des Versicherungsmaklers entsprechend wertzuschätzen.
Es kann nicht angehen, dass die gesamte Beratungstätigkeit auf Verdacht gratis sein soll. Sinnvoll ist allerdings, wenn die Höhe des Honorars im Vorfeld dem Kunden mitgeteilt wird und man sich das Einverständnis bestätigen lässt.
Ing. Thomas Hintermaier
zum Artikel: „2.760 Euro Honorar für 17 Beratungsstunden”.
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