21.8.2008 –
Bis vor wenigen Jahren hat es das Gewerbe der Beraters in Versicherungsangelegenheiten gegeben, da waren Honoraransprüche ja legitim und bewegten sich etwa in Höhe von Anwaltshonoraren, so lautete zumindest die Empfehlung.
Man hat diese Gruppe, die im Gegensatz zum Makler immer schon eine recht umfangreiche Prüfung ablegen musste, einfach verschwinden bzw. in die Maklerberechtigung einfließen lassen. Und jetzt haben wir den Salat …
Ing. Gerald H. Winterhalder
zum Artikel: „2.760 Euro Honorar für 17 Beratungsstunden”.
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