Honorar müsste noch wesentlich höher sein

11.4.2013 – Ich habe eine genaue Zeiterfassung, die für das Jahr 2012 folgenden Stundenverbrauch für eine Person ausweist: 1.781 Jahres-Stunden gesamt 2012 davon Büro 187 Stunden (10%), Ausbildung 90 Stunden (5%), Fahrtzeit 265 Stunden (15%), Akquisition 344 Stunden (19%) = 895 Stunden verkaufbar.

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Wenn man weiters annimmt, dass ein Büro mindestens 30.000,- Fixkosten p.a. hat und der Unternehmerlohn auch 30.000,- (30.000,- / 1.781 Std = 17,-/Stunde Bruttolohn) sein soll (somit Umsatz 60.000,-), dann kostet eine Stunde im Verkaufspreis 67,- o. USt (60.000,- Kosten / 895 verkaufbare Std), also mehr als das Doppelte der Annahme im Artikel.

Deshalb kosten Dienstleistungsstunden meist mehr als 100,-/Stunde ohne USt., weil auch noch Werbung, Mitarbeiterausbildung, Investitionen, Unternehmerwagnis u.v.m. noch zu verdienen sind.

Ein Kreditangebot mit über 11 Stunden Zeitverbrauch (wie im Artikel angegeben) à 67,- muss somit mindestens 737,- kosten und nicht, wie angegeben, 340,- Euro.

Die Lösung kann nur sein: Sollte die Provision verboten werden, das Honorar mindestens so hoch auszustellen, wie die Provision gewesen wäre. Für Zusatzleistungen, wie Schadensabwicklung, ist dann selbstverständlich ein Zusatzhonorar nötig.

Anzumerken ist, dass ich hauptsächlich BAV mache, also keine Zeit für Schadensabwicklung anfällt. Sonst wäre das Ergebnis noch trauriger.

Hans Bretbacher

office@versus-partner.at

zum Artikel: „Wie aufwendig „eine Stunde Beratung“ tatsächlich ist”.

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