Hoffen auf eine neue Gerichtsentscheidung

8.6.2012 – Ich finde es schon mehr als seltsam, wenn der Staat auf diese Art und Weise mit Verträgen umgeht! Zuerst wird dem Kunden ein Produkt nahegelegt und Leistungen versprochen. Dann wird dieser Vertrag einseitig zum Nachteil des anderen (Halbierung des Zususches) verändert und der andere hat kein Recht, aus diesem Vertrag auszusteigen, und selbst wenn er dies dann nach 10 Jahren aufgrund der verschlechterten einseitig veränderten Vertragsgrundlage tut, muss er noch die halbe staatliche Prämie und Stornospesen tragen!

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Das erinnert mich eher an China und an den Kommunismus und nicht an ein rechtsstaatliches System! Ich hoffe, dass hier in Bälde ein Gerichtsurteil kommt, dass der Kunde jederzeit ohne Kosten und ohne etwas zurückzahlen zu müssen, aus diesem Vertrag aussteigen kann!

Horst Bühringer

office@horstbuehringer.at

zum Artikel: „Zukunftsvorsorge: Wann man doch vorzeitig aussteigen kann”.

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