3.11.2010 – Und hoffentlich entscheidet der OGH zugunsten der Pensionsvorsorgenden! Eine Pensionsvorsorge ist eben eine Pensionsvorsorge und nichts anderes – und damit vor allem langfristig. Und das sollte Herrn und Frau Österreicher bewusst sein.
Das an sich hohe Gut der Vertragsfreiheit und des Konsumentenschutzes (auch vor allzu langen Bindungen) tritt hier in den Hintergrund zugunsten der Altersvorsorge. Und die sollte – nach Liechtensteiner Vorbild – nicht einmal im Konkursfall kündbar und verwertbar sein.
Sollte das Höchstgericht wider Erwarten ein Urteil zugunsten des VKI sprechen, wäre dieser dann für den Unsinn, den er uns antut, in die Haftung zu nehmen.
Christoph Ledel
zum Artikel: „Zukunftsvorsorge muss vor den OGH”.
Ihre Leserbriefe können für andere Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein. Bitte schreiben Sie Ihre Kommentare unter den Artikel in das dafür vorgesehene Eingabefeld.
Die Redaktion freut sich auch über Hintergrund- und Insiderinformationen, wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt ist. Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu! Schreiben Sie bitte an redaktion@versicherungsjournal.at.
Allgemeine Pressemitteilungen erbitten wir an meldungen@versicherungsjournal.at.