Hinz und Kunz und das Wichtigste

26.6.2017 – Zunächst freue ich mich sehr, daß sich die AK des Themas Reiseversicherungen angenommen hat. Gerade aktuell bei der Umsetzung der IDD und bei der Diskussion über die Gewerbeordnung waren/sind Reiseversicherungen ja ein gern genanntes Beispiel für Risken, die keine besondere Expertise erforderten, sondern von Hinz und Kunz zu vermitteln wären.

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Ein „Vermittler”, der die diversen Kreditkarten seines Klienten nach Versicherungsdeckungen durchforstet und diese dann mit den Konditionen der Reiseversicherungen abgleicht und dann allenfalls einen Vertrag abschließt und 10% „Provision“ (vulgo Schandlohn) von durchschnittlich 120,- Euro Prämie erhält, das „hat schon was“. Wie soll das funktionieren?

Diese Thematik zeigt ein weiteres Mal, wie Quersubventionieren per Provision zum Wohle des Kunden gelebt wird. Einem neuen Kunden kann man derartige Beratung nur gegen Honorar anbieten, bei bestehenden beißen die meisten Kolleginnen eben in den sauren Apfel, wie beispielsweise auch beim Kfz.

Die „Einschränkung“, daß die Informationen und der Rat nur „auf das Wichtigste“ beschränkt werden, ist durch die Haftung und das Maklergesetz wohl nicht möglich.

Abgesehen von der Vergessenskurve, die Kollege Ledel richtigerweise anführt – was ist denn „das Wichtigste”? Wir wissen es leider alle – das ist immer das, was später passiert und nicht versichert war! Das zeigen auch alle Haftungsprozesse.

Rudolf Mittendorfer

rudolf.mittendorfer@verag.at

zum Leserbrief: „Schwer zu vergleichen, wirklich?!”.

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