Hin- und Rücksichtl

18.6.2010 – Wenn man sich den Entwurf zum Versicherungsrechts-Änderungsgesetz 2010 zu Gemüte führt, beschleicht einen schon der Verdacht, dass die Hofräte Hin- und Rücksichtl da kräftig mit Hand angelegt haben; wie ist es sonst möglich, dass man u.a. auf die Formulierungen ′6. In § 4 Abs. 1 dritter Satz wird nach dem Wort „Urkunde“ die Wendung „in Papier“ eingefügt′ oder ′7. In § 5 Abs. 1 wird das Wort „schriftlich“ durch die Wendung „in geschriebener Form“ ersetzt′ stößt.

WERBUNG

Fredrich-Karl Ludwig, MAS

ludwig@ludwig-lup.com

zum Artikel: „Online statt Beratung?”.

Ihr Wissen und Ihre Meinung sind gefragt

Ihre Leserbriefe können für andere Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein. Bitte schreiben Sie Ihre Kommentare unter den Artikel in das dafür vorgesehene Eingabefeld.

Die Redaktion freut sich auch über Hintergrund- und Insiderinformationen, wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt ist. Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu! Schreiben Sie bitte an redaktion@versicherungsjournal.at.

Allgemeine Pressemitteilungen erbitten wir an meldungen@versicherungsjournal.at.

weitere Leserbriefe