31.3.2022 – Die kopflastige Provision bei Lebensversicherungen (früher nach einem Jahr verdient) war der fruchtbare Boden für viele unselige Entwicklungen. Allerdings gibt es auch gegenteilige Fakten, die zu berücksichtigen sind.
Einen Vertrag mit 50 Euro Monatsprämie (das ist der Schnitt!) lebenslang zu verprovisionieren, bedeutet enorme Verwaltungskosten und wirft auch sozialversicherungstechnische (und steuerliche) Probleme auf.
Wenn beispielsweise ein 50-jähriger Berater (der Altersschnitt unserer Branche) einem 30-Jährigen eine Pensionsversicherung vermittelt – was passiert mit der Provision nach Ausscheiden des Beraters?
Eine Verteilung auf zehn Jahre mit einer gewissen Kopflastigkeit (beispielsweise 30 Prozent sofort und 70 Prozent verteilt) hielte ich für fair und gut verwaltbar. Man muss auch an die Einkommenssituation junger Kollegen denken.
Die Beratungsleistung wird erbracht, der Ertrag auf 30 Jahre verteilt? Heute früh war ein Tischler bei mir...der kann und muss seine Entlohnung auch nicht auf die Lebenszeit der Bücherwand verteilen!
Rudolf Mittendorfer
zum Leserbrief: „Das Grundübel”.
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