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Handlungsbedarf

23.3.2009 – Dass hier Handlungsbedarf besteht, lässt sich schon aus der Tatsache erkennen, dass bei Elementargroßschäden sehr oft un- oder unterversicherte Opfer, insbesondere Betriebe von der öffentlichen Hand großzügig und nach nicht immer nachvollziehbaren Kriterien entschädigt werden. Diese volkswirtschaftlich bedenkliche Praxis zu beenden, wäre eine hervorragende Aufgabe. In der Schweiz funktioniert das mit der Erdbebendeckung schon seit Jahrzehnten.

Das Problem liegt aber wie immer im Detail: Warum sollen vorsichtige Leute, die an sicherer Stelle sichere Bauten errichten, für „Grenzgänger“ in Bezug auf Lage und Witterungsanfälligkeit zahlen? Man kann ein städtisches Wohnhaus nicht mit einem Weekenddomizil in exponierter Lage vergleichen, daher müssten Stufen geschaffen werden.

Ing. Gerald H. Winterhalder

office@alcor.at

zum Artikel: „Naturgefahren: Pflichtversicherung zum kleinen Preis?”.

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