Haftungslust und Haftungsfrust

12.8.2010 – Leider kam die Meinung, dass Makler nicht für Produktanbieter haften dürfen, bei der Kollegenschaft und den Interessensvertetern nicht so klar zum Ausdruck. Es gab in der Vergangenheit deutliche Wortgefechte, welche Versicherung die bessere Deckung dafür gibt. Man könnte schließen, manche sehnen sich geradezu nach der Haftung. Dabei wäre die geschlossene Meinung zu diesem heiklen Bereich unerlässlich. Berater werden sich immer dafür verantworten müssen, ob das empfohlene Produkt für den Kunden wohl geeignet ist, seinem Status. der Vermögenslage und Risikobereitschaft entspricht. Aber dafür haften zu müssen, wenn von einer Versicherung ein Versicherungsprodukt zur Vermittlung angeboten wird, das dann möglicherweise keines sein soll, ist kurios.

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Ein prominenter Versicherungsjurist – heute selbst Makler – meinte, für einen Produktfehler muss die Versicherung einstehen. Das faule Ei geht sozusagen an den Eierproduzenten zurück – ein Grundelement der Produkthaftung! Der Kollege wurde, für mich unverständlich, ob seiner Meinung gehörig kritisiert, vielleicht missverstanden. Es würde wohl kaum einem Installateur einfallen, vorauseilend für den Hersteller in Bezug auf einen Mangel an der Heiztherme einzustehen. Als hätte er nicht genug mit seiner Verantwortung aus Fehlern in der Raumberechnung, beim Wasser- und Abgasanschluss.

Ein hochrangiger (mittlerweile verstorbener) Vertreter der Bundesländer Versicherung sagte mir anno 1975, als ihm ein Platz an der Wand in einem öffentlichen Institut zwecks Haftpflichtwerbung für die dort stattfindende Kinderbetreuung angeboten wurde: „Eine profunde Haftpflichtdeckung ist für Unternehmen wichtig, könnte doch die Existenz daran hängen. Wer sich damit brüstet weckt auf der anderen Seite viele Gelüste, und die können stark sein. Auf Haftungslust folgt Haftungsfrust !“ Diese Aussage ist aktueller denn je.

Akad Vkfm Paul Veselka

p.veselka@verag.at

zum Leserbrief: „Makler haften nicht für Anbieterfehler”.

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