Haftung für VKI-„Spezialisten“!

30.7.2010 – Für die „Spezialisten“ des VKI sollte man eine Haftung einführen! Begründung: Wer kommt darauf, eine Er-/Ablebensversicherung als Anlage zu betrachten?! Eine Versicherung (wie der Name schon sagt) dient dazu, Risiken abzudecken und im Leistungsfall die garantierte Versicherungssumme zu leisten und im Falle einer Er-/Ablebensversicherung hier das Ableben abzusichern, genauso wie im Erlebensfall die garantierte Versicherungssumme zuzüglich etwaiger Gewinne auszuzahlen.

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Dann sei noch bemerkt, wenn wir schon über Kosten reden, dass ja von den Einzahlungen (Prämienzahlungen) vier Prozent Versicherungssteuer an das Finanzamt fließen! Daher ist die Renditeberechnung meiner Meinung nach 1. unseriös, 2. bei einem Versicherungsprodukt eine Verhöhnung.

Die „Spezialisten“ des VKI sollten im Übrigen nicht nur einen Vergleich anstellen, der sieben Gesellschaften betrifft (die übrigens zu 99 Prozent als Kompositversicherer am Markt sind), sondern auch Versicherer, die sogar in Österreich bessere und günstigere Tarife anbieten, in einen Vergleich einbeziehen.

Thomas Stiller

thomas.stiller@vksp.at

zum Artikel: „Sieben Lebensversicherungen auf dem Prüfstand”.

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