Gute Orientierung

20.8.2026 – Es wurde vor kurzem in OGH 7 Ob 70/26h, aus meiner Sicht zu Recht, die Auslegung der Wiederherstellungsklausel auch zu Gunsten des Versicherungsnehmers bestätigt. In beiden Fällen liegt eine Begründung vor, die gute Orientierung für die Zukunft und zur Abstimmung der Schadensabwicklung mit dem Versicherer gibt …

Michael Schlegl

michael.schlegl@vav.at

zum Leserbrief: „Neuwertklauseln ad absurdum geführt”.

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