24.5.2023 – Sofern der Wintergarten (typischerweise) aus Glas ist und damit trotzdem von außen freie Sicht auf die tatsächlich aufgebrochene Tür war, halte ich die Wahrscheinlichkeit, dass der Kausalitätsgegenbeweis gelingt, für durchaus gut.
Interessant wird sein, wenn Versicherungen dann in Zukunft „pauschal” zuerst einmal mit dieser Begründung ablehnen werden, obwohl der Wintergarten womöglich gar nicht versperrt werden kann.
Hoffen wir mal auf ein OGH-Urteil zugunsten des Versicherungsnehmers.
Jürgen Oppelz
zum Artikel: „Versicherungsstreit nach Einbruch durch Wintergarten”.
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