Grundsätzliche Tendenz des Urteils begrüßenswert

19.11.2011 – Unabhängig davon, welche Begründungen der OGH nun gefunden hat (auch der OGH kann irren, wie Prof. Fenyves in seinen Seminaren immer so treffend ausführt), ist aus Maklersicht die Geschichte nun eben geklärt. Das ist auch etwas wert. Dass Versicherungen im Einzelfall Kündigungen sowieso zugestimmt haben, soll nicht unerwähnt bleiben.

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Die grundsätzliche Tendenz des Urteils begrüße ich allerdings persönlich sehr wohl. Dieses Versicherungsprodukt bildet ein besonderes Kollektiv. Der Kündigungsverzicht war vorweg definiert. Es hat sich halt herausgestellt, dass es juristisch nicht besonders ausgefeilt formuliert war – aber jeder wusste davon. Wenn nun gegen eine vorherige Vereinbarung eine Gruppe (die Kündigungswilligen) neue Rechte bekommt, dann geht das zwangsläufig gegen die andere – sagen wir die „Vertragstreuen“.

Wir sollten den alten römischen Spruch „pacta sunt servanda“ stärker in den Fokus rücken.

Rudolf Mittendorfer

r.mittendorfer@verag.at

zum Artikel: „OGH stellt klar: Keine vorzeitige Kündigung der PZV”.

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