Grundrecht verletzt

11.3.2011 – Wenn ein Gesetzgeber einen Selbständigen in seiner Tätigkeit derart beschränkt, dass der als weisungsgebundener Schakel eines anderen Unternehmens sein Einkommen generieren muß, hat er das Grundrecht auf Erwerbsfreiheit und damit seine eigene Verfassung nicht verstanden. Der Verfassungsgerichtshof hat schon von Gesetzes wegen Verständnis dafür, daß man sich in so einem Fall direkt an ihn wendet. Spätestens hier kann die Standesvertretung unter Beweis stellen, ob sie ihren Namen auch verdient.

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Christoph Ledel

christoph.ledel@gmx.com

zum Artikel: „Wertpapiervermittler: Ende eines Berufsstandes?”.

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