6.8.2008 –
Auch uns liegt eine derartige Entscheidung des VfGH derzeit nicht vor. Wie auch immer: Der wesentliche Inhalt des angeblich jetzt aufgehobenen BMWA-Erlasses wurde mit der letzten Gewerberechtsnovelle ohnehin auf Gesetzesebene gehoben. Deshalb ist die praktische Bedeutung dieses Spruches für mich nicht zu erkennen.
Derzeit arbeiten wir ja an einer großen Novelle der Branchenrechte von Versicherungsmaklern, Versicherungsagenten und Vermögensberatern, dabei wird auch diese Thematik mitbehandelt werden.
Eigentlich war es das erklärte Ziel des Wirtschaftsministeriums, der Wirtschaftskammer und unserer drei Fachverbände, diese große Novelle noch 2008 im Parlament zu verabschieden und mit 1.1.2009 in Kraft zu setzen. Aufgrund der Auflösung des Nationalrates wird aller Voraussicht nach diese große Novelle erst im Laufe des 1.Halbjahres 2009 beschlossen werden können.
Ich bin nach wie vor sehr zuversichtlich, dass das gelingt und wir werden die Zeit nutzen, um zu guten Ergebnissen zu kommen.
Gunther Riedlsperger
zum Artikel: „Verwirrung um Vermittlung als Nebengewerbe”.
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