31.7.2014 – Große Anerkennung für die konsequente Haltung der zuständigen Gewerbebehörde und auch für den VwGH. Es wäre ein „Schlag ins Gesicht“ für alle Maklerkollegen, die – mit großem finanziellen und zeitlichen Aufwand – die Befähigung eworben haben. Der Kollege hätte sich viel Mühe und Geld sparen können, wenn er gleich zur Maklerprüfung angetreten wäre, was für ihn mit der behaupteten Qualifikation keine Hürde hätte darstellen dürfen.
Helmut Hofbauer
zum Artikel: „Gewerberechtsstreit zwischen Makler und Behörde vor VwGH”.
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