Grenzenlose Verwirrung

6.10.2010 – Da der Berater in Versicherungsangelegenheiten (BiV) offensichtlich bewusst totgeschwiegen wird, wird auf das bis dato unangefochtene OGH-urteil: 4 Ob 358 bis 365/83 ausdrücklich aufmerksam gemacht ! Dass aus diesem Totschweigen möglicherweise der Versicherungstreuhänder entstand, könnte logisch sein. Leider können viele Kollegen mit der Gewerbeberechtigung des BiV nichts anfangen und ist dieser auch in der Öffentlichkeit kaum bekannt. Allerdings werben Versicherungen mit wunderbaren Versicherungsberatern ihrer Anstalt und das Kammergremium der BiV reagiert nicht. Der Verwirrung sind damit leider keine Grenzen gesetzt.

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Erich Neubauer

office@kommratneubauer.at

zum Artikel: „Absicherung für Berater dringend nötig”.

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