Grenzen der Gewerbebefugnis

26.7.2012 – Ein Versicherungsmakler kann/darf laut Gewerbeordnung zum Thema Fonds und Staatsanleihen nicht beraten. Ein großer Teil der VM berät nur im Bereich der Sachversicherung, die LV spielt (leider?) keine oder eine untergeordnete Rolle. Dies zeigt auch die Vertriebsstatistik, die für Makler nur einen Anteil von 16% des LV-Umsatzes ausweist. Jene Makler, die auch LV beraten, sind vorwiegend auch Vermögensberater. Was würde der VKI sagen/schreiben, wenn wir unsere Gewerbebefugnis überschreiten?

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Helmut Mojescick

helmut.mojescick@k-l.at

zum Artikel: „VKI testete Beratungsqualität von 40 Beratern”.

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