26.7.2012 – Ein Versicherungsmakler kann/darf laut Gewerbeordnung zum Thema Fonds und Staatsanleihen nicht beraten. Ein großer Teil der VM berät nur im Bereich der Sachversicherung, die LV spielt (leider?) keine oder eine untergeordnete Rolle. Dies zeigt auch die Vertriebsstatistik, die für Makler nur einen Anteil von 16% des LV-Umsatzes ausweist. Jene Makler, die auch LV beraten, sind vorwiegend auch Vermögensberater. Was würde der VKI sagen/schreiben, wenn wir unsere Gewerbebefugnis überschreiten?
Helmut Mojescick
zum Artikel: „VKI testete Beratungsqualität von 40 Beratern”.
Ihre Leserbriefe können für andere Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein. Bitte schreiben Sie Ihre Kommentare unter den Artikel in das dafür vorgesehene Eingabefeld.
Die Redaktion freut sich auch über Hintergrund- und Insiderinformationen, wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt ist. Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu! Schreiben Sie bitte an redaktion@versicherungsjournal.at.
Allgemeine Pressemitteilungen erbitten wir an meldungen@versicherungsjournal.at.