10.11.2009 – Wenn man einen Vertrag kündigen will, muss man sich halt auch als Versicherungsnehmer an geschlossene Vereinbarungen halten, genauso wie sich Haneder und seine Genossen dies ganz gewiss vom Versicherer erwarten, der immerhin eine Verpflichtung auf Jahrzehnte hin eingeht; selbst wenn Frau Annemarie W. ein gebundenes Sparbuch kündigt zahlt sie Vorschusszinsen.
Übrigens, Versicherungs- und Finanzmathematik scheren sich keinen Deut um ideologisch fundierte Wunschvorstellungen. Bei der Gestaltung der staatlich geförderten Zukunftsvorsorge ist man seinerzeit ohnehin an die Grenzen des Möglichen gegangen (unter anderem gibt es neben der Förderung völlige Steuerfreiheit von Prämien, Erträgen und Leistungen)!
Fredrich-Karl Ludwig, MAS
zum Artikel: „Massive Breitseite gegen Versicherungen”.
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