Gottseidank gerettet

8.10.2010 – Der Berater in Versicherungsanlegenheiten (BiV) war und ist eine ganz wichtige Errungenschaft. Im Zuge eine Kammerreform – welche die kleinen Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit die Existenz kostete – wäre auch der Berater in Versicherungsangelegenheiten verschwunden. Das damalige Gremium der Versicherungsmakler konnte die Existenz und damit verbundenen Rechte des BiV im verbundenen Gewerbe "Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten für unseren Berufsstand retten. Ein sperriger Wortlaut, aber es ging eben nicht anders. Dass der eigenständigen Entwicklung und Darstellung des BiV wohl zuwenig Aufmerksamkeit zukommt, ist (leider) richtig. Das wäre eine Aufgabe für jene, die seinerzeit diese anspruchsvolle Prüfung abgelegt haben, diese Fahne hochzuhalten. Dass sich Angestellte von Versicherungen Versicherungsberater nennen, werden wir nicht verhindern können und das ist auch die Problematik der Berufsbezeichnung. Die Verwechslungsgefahr ist wohl auf Ewigkeiten unvermeidbar.

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Rudolf Mittendorfer

r.mittendorfer@verag.at

zum Leserbrief: „Grenzenlose Verwirrung”.

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