Gleichheits- und grundrechtswidrig

15.12.2010 – Überhaupt ist zu überlegen, ob diese Art der Behördenfinanzierung nicht gleichheits- und damit grundrechtswidrig ist. Andere Berufsgruppen müssen sich ihre Kontrollbehörde – die immerhin im öffentlichen (!) Interesse auftritt – auch nicht selbst finanzieren. Generell ist eine Kostenentlastung der Wertpapierfirmen dringend erforderlich, letztlich auch zum Wohl der Anleger. In der Bilanz machen sich diese Beträge unter der Rubrik Eigenkapital sicher besser als unter „Kosten“. Dazu kommt, dass die FMA nicht wirklich eine (einklagbare und verantwortliche) Gegenleistung für das Geld erbringt, da sie und ihre Mitarbeiter für ihre Tätigkeit nicht zur Rechenschaft gezogen werden können. Auch hier ist eine Verbesserung im Sinne des Konsumentenschutzes dringend geboten! Fraglich ist in diesem Zusammenhang auch, warum Arbeiterkammern, VKI und Gewerkschaften in dieser Angelegenheit nicht tätig werden und die entsprechenden Normen nicht beim Verfassungsgerichtshof überprüfen lassen.

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Judith Wasser

judith.wasser@gmx.at

zum Artikel: „Beiträge an FMA drastisch erhöht”.

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