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Gleiches Recht für beide Gewerbe

23.10.2008 – Schade, dass über die Vereinbarungen der Versicherungsmakler mit den Finanzdienstleistern, wie immer, ein Mantel des Schweigens gehüllt wird, wobei es verwunderlich ist, dass seitens der Versicherungsmakler nicht einmal die Spitzen der Landesfunktionäre in diese einsamen Entscheidungen eingebunden werden.

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Als NÖ-Vertreter möchte ich den Vermögensberatern nur als Tipp mitgeben, dass jeder Vermögensberater bei fachlicher Qualifikation in der Versicherungsvermittlung die Maklerprüfung ablegen kann, ähnlich wie es auch die Makler handhaben, wenn sie Vermögensberater werden wollen. Gleiche Rechte für beide Gewerbe soll das Credo sein!

Gerhard Pesendorfer, Fachgruppenobmann der Versicherungsmakler Niederösterreich

gerhard.pesendorfer@mbp-versicherungsmakler.at

zum Artikel: „Überraschung bei Finanzdienstleistern”.

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