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Gleiche Pflichten für Banken

17.2.2010 – Die Arbeiterkammer hat in diesem Fall mit ihrem Befund recht, aber die Realität ist noch schlimmer. Würde eine reine Kreditrestschuldversicherung angeboten, könnte man darüber ja noch diskutieren. Fakt ist jedoch, dass Banken nie nach bestehenden einzubindenden Verträgen fragen – und wenn, dann werden diese gekündigt. Konkreter Fall: Eine zehn Jahre alte Topversicherung wurde durch eine „neue“ Schalterpolizze (=teurer Standardvertrag) ersetzt. Der häufigste Fall ist aber, dass zur Kreditbesicherung Er-und Ablebensversicherungen herangezogen werden, oft noch dazu mit dem Kredit finanziert. Ist ja ein tolles Geschäft – fragt sich nur für wen? Die Forderung mancher, Banken den Versicherungsverkauf zu verbieten, ist zwar naheliegend, die Umsetzung aber wohl angesichts der Machtverhältnisse im Land nicht realistisch. Daher muss das Ziel sein, Banken die gleichen Pflichten wie anderen Versicherungsberatenden und -vermittelnden Berufen aufzuerlegen.

Rudolf Mittendorfer

r.mittendorfer@verag.at

zum Artikel: „Banken: Information ist Mangelware”.

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