Gewinn für Kunden bedeutungslos

8.7.2010 – Ein Strukturvertrieb ist typischerweise eine GmbH oder eine AG. Einzige Aufgabe einer GmbH ist das Wohl der Gesellschafter, einzige Aufgabe einer AG ist das Wohl der Aktionäre. Es ist also völlig normal und legal für diese Vertriebe, ihre Mitarbeiter dahingehend zu motivieren, jene Produkte mit dem höchsten Gewinn für die Gesellschaft (nein, nicht für den Kunden!) zu vermitteln. Sie unterscheiden sich dabei nicht von den Banken und Versicherungen, die ja auch in den allermeisten Fällen Aktiengesellschaften sind. Ein Mitarbeiter einer AG oder GmbH darf gar nicht zum Wohle des Kunden anstatt zum Wohl der Gesellschaft beraten, er würde sich der Untreue gegenüber seinem Arbeit- bzw. Produktgeber schuldig machen (Entlassungsgrund)!

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So gesehen muss die Gewerkschaft, die gerade über den VKI den AWD wegen eines solchen Verhaltens klagt, dasselbe Verhalten in einer Bank gutheißen. Jene, die lieber auf der Seite des Kunden stehen wollen, müssen eine solche Gesellschaft verlassen, ihre Aus- und Weiterbildung selbst bezahlen, jede Menge Risiko, Bürokratie, Verwaltungskram und Undank auf sich nehmen und sich mit den Anfeindungen des VKI auseinandersetzen. Es ist schon eine verquere Welt, in der wir leben ...

Christoph Ledel

christoph.ledel@gmx.com

zum Artikel: „VKI gegen AWD: Neue Runde vor Gericht”.

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